Unsere fachlichen Standards

Das Internat Gut Böddeken ist gemäß § 75 SGB VIII ein anerkannter Leistungserbringer der freien Jugendhilfe und steht allen öffentlichen Trägern der Jugendhilfe in Deutschland zur Belegung offen. Unsere Einrichtung gehört somit dem Rahmenvertrag oder der Rahmenvereinbarung gemäß § 78f SGB VIII an und verfügt im Sinne des § 78c SGB VIII über eine sogenannte Leistungs- und Entgeltvereinbarung.
Diese enthält alle wesentlichen Leistungsmerkmale des Internates und dessen konzeptionelle Ausrichtung. Sie beschreibt darüber hinaus die fachlichen Standards, die für die qualitative und quantitative Leistungserbringung erforderlich sind und den darüber erzielten Konsens in einer Qualitätsentwicklungsvereinbarung.

PDF’s zum Download:

Leistungsbeschreibung des Internates Gut Böddeken

Qualitätsentwicklungsvereinbarung des Internates Gut Boeddeken

Allgemeine Konzeption des Internates Gut Böddeken

"Das Internat Gut Böddeken ist gemäß § 75 SGB VIII ein anerkannter Leistungserbringer der freien Jugendhilfe und steht allen öffentlichen Trägern der Jugendhilfe in Deutschland zur Belegung offen."


Wilfried Lüken, Internatsleiter